Unsere Praxis Im Notfall Leistungen Vorsorge Angebote Service Kontakt Datenschutzerklärung

Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Personen die sich um die Ersterteilung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubins der Führerscheinklassen C, C1 oder D, D1 bewerben, müssen sich regelmäßig einer körperlichen Untersuchung und einer Augenuntersuchung unterziehen. In besonderen Fällen wird auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig.
Wir führen in unserer Praxis eine qualifizierte ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung durch. Sie erhalten am Ende eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinbehörde. Die augenärztliche Untersuchung müssen Sie gesondert durchführen lassen. Diese wird leider nicht in unserer Praxis angeboten.
Gerne geben wir Ihnen ausführlich über den Umfang der Untersuchung und die Kosten Auskunft.