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Wunschleistungen

Im Gegensatz zu den IGeL-Leistungen betrachten wir Wunschleistungen als Leistungen die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Diese Leistungen werden aber nicht in allen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Als Beispiel ist die Bestimmung des Prostatawertes (PSA) zu nennen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Bestimmung des Wertes wenn z. B. bei der Abtastung der Prostata eine krebsverdächtige Verhärtung aufgefallen ist ode aber wenn bereits ein Prostatkrebs bekannt ist. Hier dient der PSA-Wert der Abschätzung des Krankheitsrisikos bzw. der Krebsverlaufskontrolle.
Möchten Sie aber ohne Hinweise auf eine Prostataerkrankung diese Bestimmung als Vorsorgeleistung, so ist dies eine Wunschleistung und wird Ihnen in Rechnung gestellt. Gerne informieren wir Sie über unserer Angebot unserer Wunschleistung und erläutern Ihnen diese detailiert.